Entscheidungen zu § 37 StGB
2 Entscheidungen der Bundesgerichte · Parlamentarische Berichte
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BGH, 16.12.2015 – 4 StR 227/15
Beschluss
Wird über zwei Ordnungswidrigkeiten, die in Tatmehrheit stehen und jeweils mit einem Fahrverbot als Nebenfolge geahndet werden können, gleichzeitig entschieden, so ist nur ein einheitliches Fahrverbot zu verhängen.
- BGH, 16.09.2003 – 4 StR 85/03 Beschluß