Entscheidungen zu § 5 UAG
1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Zuverlässigkeit
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BVerwG, 08.02.2024 – 10 C 5/23
Urteil
Nur organschaftliche Vertreter und angestellte Personen im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses dürfen für eine Umweltgutachterorganisation gutachterlich tätig werden.