Rechtsprechung / § 5 UAG

Entscheidungen zu § 5 UAG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Zuverlässigkeit

  1. BVerwG, 08.02.2024 – 10 C 5/23 Urteil

    Nur organschaftliche Vertreter und angestellte Personen im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses dürfen für eine Umweltgutachterorganisation gutachterlich tätig werden.