Entscheidungen zu § 50 VGG
1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
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BFH, 23.02.2023 – IV R 37/18
Urteil
Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen.