Rechtsprechung / § 129 WDO 2025

Entscheidungen zu § 129 WDO 2025

5 Entscheidungen der Bundesgerichte · Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen

  1. BVerwG, 22.12.2022 – 2 WDB 7/22 Beschluss

    1. Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausbleiben eines Widerspruchs. 2. Der nach Erlass eines Diszipl…

  2. BVerwG, 10.11.2016 – 2 WDB 3/16 Beschluss
  3. BVerwG, 29.10.2013 – 2 WDB 6/12 Beschluss

    Ein Urteil beruht nur dann auf einem falschen Beweismittel im Sinne des § 129 Abs. 1 Nr. 3 WDO (juris: WDO 2002), wenn sich das Gericht für seine Entscheidung über die Tat-, Schuld- oder Zumessungsfrage mit diesem Beweis…

  4. BVerwG, 20.04.2023 – 2 WRB 1/23 Beschluss

    1. Bei der Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens kommt es für die Frage, ob eine Tatsache oder ein Beweismittel neu ist, regelmäßig auf den Kenntnisstand des Disziplinarvorgesetzten bei der Verhängung an. …

  5. BVerwG, 23.10.2024 – 2 WNB 3/24 Beschluss

    Ein strafgerichtlicher Freispruch kann nur dann zur Aufhebung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße führen, wenn der angeschuldigte Sachverhalt identisch ist.