Gesetze / Rechtsprechung / § 142 WDO 2025
Entscheidungen zu § 142 WDO 2025
10 Entscheidungen der Bundesgerichte · Kostenpflicht der Soldatin oder des Soldaten sowie des Bundes
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BVerwG, 16.01.2012 – 1 WDS-KSt 2/11
Beschluss
1. Trifft der Bundesminister der Verteidigung im Wehrbeschwerdeverfahren die Entscheidung, dass die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer zu erstatten sind, so werden diese auf Antrag durch den Urkundsbeamten der Ge…
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BVerwG, 09.04.2010 – 1 WDS-KSt 6/09
Beschluss
1. Im Verfahren der wehrbeschwerderechtlichen Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet der Senat in der Besetzung mit dr…
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BVerwG, 12.09.2025 – 2 WD 28.24
Urteil
Beim außerdienstlichen Vortäuschen einer Straftat ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ein Beförderungsverbot.
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BVerwG, 02.05.2019 – 1 WDS-KSt 1/19, 1 WDS-KSt 1/19 (1 WB 34/18)
Beschluss
Die vom Urkundsbeamten festgesetzten Kosten, die dem Antragsteller in einem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung zu erstatten sind, sind auf Antrag vom Eingang des Festsetzungsantrags ab mit fünf Prozen…
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BVerwG, 19.02.2026 – 2 WD 5.25
Urteil
1. Das neu eingeführte Verhängungsverbot nach § 17 Abs. 6 WDO ist auch für Altfälle anwendbar. 2. Der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet bei wiederholten eigenmächtigen Abwesenheiten vom Dienst auch dann die H…
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BVerwG, 21.05.2025 – 2 WDB 15.24
Beschluss
Die Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen einen früheren Soldaten kann nicht damit begründet werden, dass die Anschuldigungspunkte bereits bei der Entlassung vorgelegen, aber nur zu einer Entlassung…
- BVerwG, 13.09.2021 – 1 W-KSt 1/21 Beschluss
- BVerwG, 06.11.2019 – 1 WDS-KSt 2/19 Beschluss
- BVerwG, 12.09.2018 – 1 WDS-KSt 1/18, 1 WDS-KSt 1/18 (1 WB 41/16) Beschluss
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BVerwG, 03.11.2011 – 1 WNB 4/11
Beschluss
1. §§ 22a und 22b WBO finden auch bei Einstellungs- und Kostenbeschlüssen des Truppendienstgerichts nach Erledigung des gerichtlichen Antragsverfahrens in der Hauptsache Anwendung. 2. Im Rechtsweg zu den Wehrdienstgerich…