Rechtsprechung / § 73 WDO 2025

Entscheidungen zu § 73 WDO 2025

2 Entscheidungen der Bundesgerichte · Zusammensetzung

  1. BVerwG, 28.02.2026 – 2 WDB 1.26 Beschluss
  2. BVerwG, 09.09.2025 – 2 WDB 7.25 Beschluss

    Wird ein Soldat Bundestagsabgeordneter und ruhen deswegen seine Rechte und Pflichten aus dem Soldatenverhältnis weitgehend, führt dies zu keiner Änderung der disziplinarrechtlichen Zuständigkeiten.