Gesetze / Rechtsprechung / § 5 ZollVG

Entscheidungen zu § 5 ZollVG

9 Entscheidungen der Bundesgerichte · Sondervorschriften für Postsendungen

  1. BFH, 20.02.2018 – VII R 21/16 Urteil

    1. Zur Zahlung der Kosten für die Lagerung nicht abgeholter Postsendungen ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird. Als Kostenschuldner kommen demnach das Unternehmen,…

  2. Hessisches Finanzgericht, 24.06.2025 – 7 K 165/22 Urteil
  3. Finanzgericht Hamburg, 09.06.2016 – 4 K 23/14 Urteil
  4. Finanzgericht Münster, 14.01.2014 – 15 K 2663/10 U Urteil
  5. Finanzgericht Münster, 15.03.2005 – 15 K 2194/00 U Urteil
  6. BFH, 26.09.2012 – VII R 65/11 Urteil

    1. Schuldner der Gebühren, die für die vorübergehende Verwahrung von Postsendungen entstanden sind, die vom Postdienstleistenden beim Zollamt gestellt, vom angegebenen Empfänger jedoch nicht angenommen und nicht zu einem…

  7. Hessisches Finanzgericht, 27.08.2024 – 7 K 1459/21 Urteil
  8. BFH, 29.01.2015 – V R 5/14 Urteil

    1. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i.S. des § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzst…

  9. BFH, 22.02.2011 – VII B 210/10 Beschluss

    NV: Es bestehen ernstliche Zweifel, ob der Beförderer aus Drittländern stammender gestellungspflichtiger Postsendungen, der diese ohne Zollanmeldung gestellt, als Schuldner entstandener Kosten für die anschließende zolla…