Rechtsprechung / Oberlandesgericht Bamberg / 2023

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss vom 25.08.2023 – 1 U 71/23 e

Tenor§

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.000,00 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.