Rechtsprechung / Oberlandesgericht Bamberg / 2025

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss vom 29.07.2025 – 3 U 9/25 e

Tenor§

1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 14.972,58 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO.

Die Berufung ist zurückgenommen worden.