Rechtsprechung / Brandenburgisches Oberlandesgericht / 2018
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 22.11.2018 – (1 B) 53 Ss-OWi 522/18 (279/18), 1 Ss-OWi 279/18
1. Strafsenat · ECLI:DE:OLGBB:2018:1122.1SS.OWI279.18.00
Tenor§
Die unter dem Datum des 17. Oktober 2018 erhobene Anhörungsrüge des Betroffenen gegen den Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2018 wird zurückgewiesen, da der Betroffene in seinen Grundrechten nicht verletzt, ihm insbesondere das rechtliche Gehör nicht versagt worden ist.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.