Rechtsprechung / Brandenburgisches Oberlandesgericht / 2020
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 04.05.2020 – 2 U 136/18
2. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2020:0504.2U136.18.00
Tenor§
1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 38.606,40 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.