Rechtsprechung / Brandenburgisches Oberlandesgericht / 2020

Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 28.05.2020 – 3 U 24/19

3. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2020:0528.3U24.19.00

Tenor§

Der Senatsbeschluss vom 12.05.2020 wird wegen eines offenkundigen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass Satz 2 der dadurch abgeänderten Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst wird:

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 zweiter Instanz haben diese und die Klägerin jeweils zur Hälfte zu tragen.