Rechtsprechung / Brandenburgisches Oberlandesgericht / 2020

Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 17.11.2020 – 12 W 19/20

12. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2020:1117.12W19.20.00

Tenor§

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 12. Zivilsenat - vom 17.11.2020 wird im Tenor wie folgt berichtigt:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 28. Juli 2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 2. Juli 2020, Az. 32 O 252/19, wird zurückgewiesen.

Gründe§

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Versehentlich wurde das Datum des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts Neuruppin mit dem 28. Juli 2020 angegeben.