Rechtsprechung / Brandenburgisches Oberlandesgericht / 2021
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 17.02.2021 – 2 U 116/20
2. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2021:0217.2U116.20.00
Tenor§
1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.001,57 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.