Rechtsprechung / Brandenburgisches Oberlandesgericht / 2022
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 26.01.2022 – 11 U 9/20
11. Zivilsenat
Tenor§
Der Tatbestand des am 15.12.2021 verkündeten Urteils wird auf S. 2 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
Richtig heißt es: (…) „überwiegend stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung“ (…)
„und den Kläger von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten“ (…).