Rechtsprechung / Brandenburgisches Oberlandesgericht / 2025

Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.08.2025 – 1 U 68/24

1. Zivilsenat · ECLI:DE:OLGBB:2025:0819.1U68.24.00

Tenor§

Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.

Gründe§

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.