Rechtsprechung / Oberlandesgericht Nürnberg / 2021
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 12.03.2021 – 8 U 3888/20
Zitiert von 10 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte 1 zitierte Normen
Tenor§
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.362.414,23 € festgesetzt.
Gründe§
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.