Rechtsprechung / Sozialgericht Duisburg Sozialgericht Duisburg Urteil vom 27.02.2024 – S 38 P 41/22 ECLI:DE:SGDU:2024:0227.S38P41.22.00 Tenor§ Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Sohn P.K. für August 2020 Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung nach dem Pflegegrades 2 zu erbringen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. I.2 Tatbestand§