Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2011

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 16.12.2011 – 24/11

Tenor§

Die „sofortige Rechtsbeschwerde“ des Beschwerdeführers vom 27. November 2011 – hier eingegangen am 28. November 2011 - gegen den Beschluss vom 18. November 2011 wird verworfen. Eine sofortige Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.

Gründe§

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