Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2011 Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 16.12.2011 – 24/11 Tenor§ Die „sofortige Rechtsbeschwerde“ des Beschwerdeführers vom 27. November 2011 – hier eingegangen am 28. November 2011 - gegen den Beschluss vom 18. November 2011 wird verworfen. Eine sofortige Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Gründe§ xxx