Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2016
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 16.12.2016 – VfGBbg 53/16
Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe§
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Oktober 2016 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt worden sind.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.