Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2017
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 21.04.2017 – 13/17, 2/17 EA
Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe§
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 27. Februar 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt worden sind.
Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.