Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2017
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 15.12.2017 – VfGBbg 49/17
Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe§
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden sind und diese nicht ausgeräumt worden sind.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.