Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2018

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 16.03.2018 – VfGBbg 6/17

Tenor§

Der Kostenantrag wird verworfen.

Gründe§

Der am 9. Januar 2018 gestellte Antrag des Äußerungsberechtigten, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, war zu verwerfen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gemäß § 32 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kostenfrei und der Äußerungsberechtigte hat gemäß § 32 Abs. 7 VerfGGBbg keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Auslagen.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.