Rechtsprechung / Verfassungsgericht des Landes Brandenburg / 2018
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 16.03.2018 – VfGBbg 64/17
Tenor§
Herr Rechtsanwalt L. wird als Verfahrensbevollmächtigter zurückgewiesen.
Gründe§
Gegen den Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt L. ist durch Beschluss des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 11. Dezember 2017 ein vorläufiges Berufsverbot gemäß § 150 Abs. 1, § 153 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verhängt worden. Die Zurückweisung beruht auf § 156 Abs. 2 BRAO, denn der Rechtsanwalt ist mit Schriftsatz vom 18. Januar 2018 gegenüber dem Verfassungsgericht aufgetreten.
Der Beschluss ist unanfechtbar.