Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen / 2018
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 09.10.2018 – 9 L 1431/18
ECLI:DE:VGGE:2018:1009.9L1431.18.00
Tenor§
1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.