Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Minden Verwaltungsgericht Minden Beschluss vom 06.09.2024 – 12 L 588/24 ECLI:DE:VGMI:2024:0906.12L588.24.00 Zitiert von 2 Entscheidungen Tenor§ 1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Gründe§