Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002§ 26 Zeugnis
Über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11 zu dieser Verordnung erteilt.
Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002Über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11 zu dieser Verordnung erteilt.