Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002§ 29 Zeugnis
Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt.
Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt.