Gesetze / Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprOÄndV 5§ 1
Studierende der Medizin, die bis zum 30. Juni 1988 die Ärztliche Prüfung erfolgreich ablegen, schließen die ärztliche Ausbildung mit dieser Prüfung ab.
Gesetze / Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprOÄndV 5Studierende der Medizin, die bis zum 30. Juni 1988 die Ärztliche Prüfung erfolgreich ablegen, schließen die ärztliche Ausbildung mit dieser Prüfung ab.