Gesetze / Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
ÄArbVtrG§ 2 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
ÄArbVtrGDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.