Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten und der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Öko-Landbaugesetz
Öko-Landbau-ZuständigkeitsV§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeiten für die Kennzeichnung und Kontrolle des ökologischen Landbaus vom 27. August 1992 ( GVBl. II S. 554) außer Kraft.
Potsdam, den 30. August 2011
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft
Jörg Vogelsänger