Gesetze / Überschuldungsstatistikgesetz
ÜSchuldStatG§ 4 Periodizität
Die Erhebungen werden jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr (Berichtsjahr) durchgeführt, erstmals für das Berichtsjahr 2011.
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ÜSchuldStatGDie Erhebungen werden jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr (Berichtsjahr) durchgeführt, erstmals für das Berichtsjahr 2011.