Gesetze / Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

ÜbkBernAV

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

§ 2