Gesetze / Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst
ÜbkBernAV§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.