Gesetze / Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
1-DM-GoldmünzG§ 14 Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.
Gesetze / Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
1-DM-GoldmünzGOrgane der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.