Gesetze / Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"

1-DM-GoldmünzG

§ 14 Stiftungsorgane

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.

§ 13 § 15