Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweites Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die kreisfreie Stadt Cottbus und das Amt Neuhausen/Spree
2.GemGebRefGBbg§ 5 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die
nächsten allgemeinen landesweiten Kommunalwahlen im Jahre 2003.