Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 2 Verwaltungseinheiten Amt Friesack und Gemeinden Retzow und Selbelang des Amtes Nauen-Land
(1) Aus den Gemeinden Brädikow, Vietznitz und Warsow wird
die neue Gemeinde Jahnberge gebildet.
(2) Die Gemeinde Selbelang wird in die dem Amt Friesack
angehörende Gemeinde Paulinenaue eingegliedert.
(3) Die Gemeinde Retzow wird dem Amt Friesack zugeordnet.