Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming

4.GemGebRefGBbg

§ 4 Verwaltungseinheit Amt Milow

(1) Die Gemeinde Nitzahn wird in die zum Tag der nächsten

landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Milower Land eingegliedert.

(2) Das Amt Milow wird aufgelöst. Die Gemeinde Milower

Land ist amtsfrei.

§ 3 § 5