Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 6 Verwaltungseinheit Amt Nennhausen
(1) Die Gemeinden Bamme, Gräningen und Mützlitz
werden in die Gemeinde Nennhausen eingegliedert.
(2) Aus den Gemeinden Kotzen, Kriele und Landin wird die neue
Gemeinde Kotzen gebildet.