Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gemeindegliederungsgesetz
4.GemGlG§ 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 8. Februar 1996
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Anm.: die Anlage wurde nicht aufgenommen.