Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gemeindegliederungsgesetz

4.GemGlG

§ 5

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 8. Februar 1996

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

Anm.: die Anlage wurde nicht aufgenommen.

§ 4