Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)
4MEDIENAENDSTV§ 1
Dem am 16. Mai 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.