Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 15 Verwaltungseinheit Amt Schildow
(1) Die Gemeinde Zühlsdorf wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde
Mühlenbecker Land eingegliedert.
(2) Das Amt Schildow wird aufgelöst. Die Gemeinde
Mühlenbecker Land ist amtsfrei.