Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark

5.GemGebRefGBbg

§ 15 Verwaltungseinheit Amt Schildow

(1) Die Gemeinde Zühlsdorf wird in die zum Tag der

nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde

Mühlenbecker Land eingegliedert.

(2) Das Amt Schildow wird aufgelöst. Die Gemeinde

Mühlenbecker Land ist amtsfrei.

§ 14 § 16