Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 23 Verwaltungseinheit Amt Heiligengrabe/Blumenthal
(1) Die Gemeinde Blumenthal wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Heiligengrabe
eingegliedert.
(2) Das Amt Heiligengrabe/Blumenthal wird aufgelöst. Die
Gemeinde Heiligengrabe ist amtsfrei.