Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark

5.GemGebRefGBbg

§ 23 Verwaltungseinheit Amt Heiligengrabe/Blumenthal

(1) Die Gemeinde Blumenthal wird in die zum Tag der

nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Heiligengrabe

eingegliedert.

(2) Das Amt Heiligengrabe/Blumenthal wird aufgelöst. Die

Gemeinde Heiligengrabe ist amtsfrei.

§ 22 § 24