Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 25 Verwaltungseinheit Amt Karstädt
(1) Die Gemeinden Boberow und Nebelin werden in die Gemeinde
Karstädt eingegliedert.
(2) Das Amt Karstädt wird aufgelöst. Die Gemeinde
Karstädt ist amtsfrei.