Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 18 Verwaltungseinheit Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf
(1) Die Gemeinden Alt Golm und Glienicke werden in die Gemeinde
Rietz-Neuendorf eingegliedert.
(2) Das Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf wird aufgelöst. Die
Gemeinde Rietz-Neuendorf ist amtsfrei.