Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)
6MEDIENAENDSTV§ 1
Dem am 24. März 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.