Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach
A-POhDMark§ 12 Ausbildung beim Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Während der Ausbildung beim Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe soll der Referendar einen Überblick über die Aufgaben und die Arbeitsweise dieser Behörde erhalten und sich insbesondere mit der Geologie der nutzbaren Lagerstätten, der Hydrogeologie, der Geophysik, der Baugrundgeologie sowie dem Umweltschutz vertraut machen.