Gesetze / AABGebV · BGBl I 2021, 3920

Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

5 Normen · ausgefertigt 23.08.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
  3. § 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
  4. § 3 Zeitgebühr
  5. § 4 Übergangsvorschrift
  6. § 5 Inkrafttreten
  7. Anlage 1 Gebühren- und Auslageverzeichnis
  8. Anlage 2 Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts
  9. Anlage 3 Abrechnungsbogen für das Bestimmen von Zeitgebühren