Gesetze / AABGebV · BGBl I 2021, 3920
Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
5 Normen · ausgefertigt 23.08.2021 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
- § 3 Zeitgebühr
- § 4 Übergangsvorschrift
- § 5 Inkrafttreten
- Anlage 1 Gebühren- und Auslageverzeichnis
- Anlage 2 Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts
- Anlage 3 Abrechnungsbogen für das Bestimmen von Zeitgebühren