Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1993 über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1994§ 1
Dem am 17. Dezember 1993 unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.