Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

ACHTER_RUNDFUNKAEND_STV

§ 1

Dem in Berlin am 15. Oktober 2004 vom Land Brandenburg unterzeichneten Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2