Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ACHTER_RUNDFUNKAEND_STV§ 1
Dem in Berlin am 15. Oktober 2004 vom Land Brandenburg unterzeichneten Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.