Gesetze / Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes

ADLV

§ 5 Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst

Die Beamtinnen und Beamten führen während des Vorbereitungsdienstes die in der Anlage aufgeführten Dienstbezeichnungen.

§ 4 § 6